682223-2026 · Auftragsbekanntmachung
Process Mining Plattform
Process Mining Plattform
- Standort
- Wiesbaden, Hessen, Deutschland
- Leistungszeitraum
84 Monate; Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag für vier Jahre mit der Option um drei weitere Jahre zu verlängern (1+1+1). Stillschweigende Verlängerung um jeweils 1 Jahr, maximal 3-mal, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des 4. Vertragsjahrs bzw. des jeweiligen Vertragsjahrs gekündigt wird.
- Auftragswert
- 20.000.000 €
- Veröffentlichung
- Heute
- Frist
Nur noch 7 Tage bis zur Abgabefrist!
Lizenzierung und Einführung einer Process-Mining-Plattform
Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung von drei Use-Cases. Als unverbindliche Abrufoption: Lizenzierung der Plattform, Erstellung von bis zu 21 weiteren Use-Cases sowie Weiterentwicklung und weitere Leistungen.
✨ KI-Einblicke
💰 Realistische Kostenschätzung
16.000.000 €
⏱️ Zeit bis zur Fertigstellung
Einführung der Plattform und Umsetzung der ersten drei Use-Cases voraussichtlich innerhalb von 6–12 Monaten; weitere Use-Cases und Weiterentwicklungen abhängig von Abrufen über bis zu 7 Jahre.
⚠️ Risikofaktoren
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🏆 Zuschlagskriterien
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Alle KI-Einblicke mit PLUS verfügbar
Lose1
Los: LOT-0000
- Titel
- Process Mining Plattform
- Beschreibung
- 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung einer Erstellung von 3 Uses-Cases auf der Plattform 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform, Erstellung der bis zu 21 verbleibenden Use-Cases, Weiterentwicklung, etc.
- Interne Kennung
- LOT-0000
Zweck
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Haupteinstufung
- (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
- Beschreibung der Optionen
- siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie Anlage_Vertrag
Erfüllungsort
- Postanschrift
- Willy-Brandt-Allee 20
- Stadt
- Wiesbaden
- Postleitzahl
- 65197
- Land, Gliederung (NUTS)
- Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
- Land
- Deutschland
Geschätzte Dauer
- Laufzeit
- 84 Monate
Verlängerung
- Maximale Verlängerungen
- 3
- Weitere Informationen zur Verlängerung
- Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag für vier Jahre mit der Option um drei weitere Jahre zu verlängern (1+1+1). Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr (max. 3 mal), sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des 4. Vertragsjahrs bzw. danach zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Erstellung der ersten 3 Use Cases (Mindestabnahmemenge) zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Wert
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 20 000 000,00 EUR
Allgemeine Informationen
- Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
- Beschreibung
- Serviceleistungen/Wartungsleistunge
- Vorbehaltene Teilnahme
- Teilnahme ist nicht vorbehalten.
- Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
- Noch nicht bekannt
- Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet:
- nein
Strategische Auftragsvergabe
- Ziel der strategischen Auftragsvergabe
- Keine strategische Beschaffung
Eignungskriterien
- Quellen der Eignungskriterien
- Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
- Kriterium
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Beschreibung des Eignungskriteriums
- Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen über den produktiven Einsatz der angebotenen Process-Mining-Plattform oder einer Produkt- oder Vorgängerversion nachzuweisen. Bei einer Produkt- oder Vorgängerversion muss diese hinsichtlich der für die jeweilige Referenz geltend gemachten Funktionalitäten technisch im Wesentli-chen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen. Reine Proof-of-Concept-, Test- oder Pilotinstallationen ohne produktiven Einsatz werden nicht als Referenz anerkannt. Eine Referenz kann mehrere der nachfolgend genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen. 1. Vergleichbares Einsatzumfeld 2. Integration heterogener Quellsysteme 3. Verarbeitung großer Datenmengen 4. Produktive Process-Mining-Funktionalitäten Es ist nicht erforderlich, für jede Mindestanforderung eine gesonderte Referenz vorzulegen. (s. Anlage 3 TNW)
- Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
- Kriterium
- Informationssicherheit
- Beschreibung des Eignungskriteriums
- Anlage 4 Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber) Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber)
- Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
- Kriterium
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Beschreibung des Eignungskriteriums
- Anlage 2 - Datenherausgabe an Drittstaaten Der Auftragnehmer sichert zu, Daten nur auf Weisung des Auftraggebers oder aufgrund von zwingendem Recht der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten herauszugeben. Anordnungen von Behörden aus Drittstaaten, insbesondere der USA, aufgrund des dort geltenden Rechts wird der Auftragnehmer nicht Folge leisten und den Auftraggeber unverzüglich über solche Anfragen informieren.
- Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
- Kriterium
- Spezifischer Jahresumsatz
- Beschreibung des Eignungskriteriums
- Anlage 2 Der Mindestjahresumsatz darf nicht niedriger als 5.000.000,00 € netto betragen.
- Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
- Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Zuschlagskriterien
- Art:
- Qualität
- Bezeichnung
- Technik
- Beschreibung
- Technik
- Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:
- Gewichtung (Prozentanteil, genau)
- Zuschlagskriterium — Zahl
- 70
- Art:
- Preis
- Bezeichnung
- Preis
- Beschreibung
- Preis
- Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums:
- Gewichtung (Prozentanteil, genau)
- Zuschlagskriterium — Zahl
- 30
Auftragsunterlagen
- Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind
- Deutsch
- Internetadresse der Auftragsunterlagen
- https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a01529eacf-695c7eb4c628a1c1
Bedingungen für die Auftragsvergabe
- Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung
- 15/12/2026
- Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
- Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Adresse für die Einreichung
- https://vergabe.hessen.de
- Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
- Deutsch
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Varianten
- Nicht zulässig
- Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
- Nicht zulässig
- Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
- 03/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
- Zusätzliche Informationen
- Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
- Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen
- Nein
- Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
- siehe Teilnahmebedingungen
- Elektronische Rechnungsstellung
- Zulässig
- Aufträge werden elektronisch erteilt
- ja
- Zahlungen werden elektronisch geleistet
- nein
- Finanzielle Vereinbarung
- Zahlungsziel: Sofort
Techniken
- Höchstzahl der Teilnehmer
- 1
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
- Überprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
- Informationen über die Überprüfungsfristen
- Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Verfahren
Verfahren
- Titel
- Process Mining Plattform
- Beschreibung
- 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung
- Kennung des Verfahrens
- e98df29f-010b-4bf1-afd7-633846df8c04
- Interne Kennung
- VG-0008_ihub-2026-0005
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Das Verfahren wird beschleunigt
- nein
Zweck
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Haupteinstufung
- (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Erfüllungsort
- Postanschrift
- Willy-Brandt-Allee 20
- Stadt
- Wiesbaden
- Postleitzahl
- 65197
- Land, Gliederung (NUTS)
- Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
- Land
- Deutschland
Wert
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 20 000 000,00 EUR
Allgemeine Informationen
Ausschlussgründe
- Quellen der Ausschlussgründe
- Auftragsunterlagen
Organisationen
Beschaffer
- Offizielle Bezeichnung
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Rechtsform des Erwerbers
- Regionale Gebietskörperschaft
- Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
- Öffentliche Ordnung und Sicherheit
ORG-7001
- Offizielle Bezeichnung
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Registrierungsnummer
- DE 113823665
- Postanschrift
- Willy-Brandt-Allee 20
- Stadt
- Wiesbaden
- Postleitzahl
- 65197
- Land, Gliederung (NUTS)
- Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
- Land
- Deutschland
- Kontaktperson
- SG 121 Vergabemanagement
- Telefon
- +49 611-8801-0
- Beschaffer
- Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
- Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
ORG-7004
- Offizielle Bezeichnung
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
- Registrierungsnummer
- DE 812056745
- Postanschrift
- Wilhelminenstraße 1 - 3
- Stadt
- Darmstadt
- Postleitzahl
- 64283
- Land, Gliederung (NUTS)
- Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
- Land
- Deutschland
- Telefon
- +49 6151-126603
- Fax
- +49 611327648534
- Überprüfungsstelle
ORG-7005
- Offizielle Bezeichnung
- Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
- Registrierungsnummer
- 0204:994-DOEVD-83
- Stadt
- Bonn
- Postleitzahl
- 53119
- Land, Gliederung (NUTS)
- Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
- Land
- Deutschland
- Telefon
- +49228996100
- TED eSender
Bekanntmachung
- Kennung/Fassung der Bekanntmachung
- b82d64b2-72ff-4311-a36b-e556dfa3317f - 01
- Formulartyp
- Wettbewerb
- Art der Bekanntmachung
- Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
- Unterart der Bekanntmachung
- 18
- Datum der Übermittlung der Bekanntmachung
- 02/10/2026 07:33:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
- Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist
- Deutsch
- Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung
- 682223-2026
- ABl. S – Nummer der Ausgabe
- 192/2026
- Datum der Veröffentlichung
- 05/10/2026